BERUFLICHER WERDEGANG
Der 1964 in Genf geborene Mark MULLER erwirbt sein Lizenziat in Rechtswissenschaften an der Universität Genf.
Noch vor seiner Ausbildung zum Rechtsanwalt leitet er die Rechtsabteilung einer Genfer Immobiliengesellschaft.
Er absolviert sein Anwaltspraktikum in einer Kanzlei und anschliessend bei der Baupolizei des damaligen Kantonalen Hochbauamtes.
Nachdem er 1992 seine Zulassung als Anwalt erhalten hat, arbeitet er in einer Immobilieninvestmentgesellschaft und übernimmt anschliessend die Leitung der Rechtsabteilung der Genfer Immobilienkammer und der Genfer Immobilien-Berufsverbände.
Im Jahr 1997 wird er zum Generalsekretär der Genfer Immobilienkammer und zum Leiter des Immobiliensektors der Fédération des entreprises romandes (Verband der Westschweizer Unternehmen) ernannt.
Seine Tätigkeit als Interessenvertreter der Eigentümer führt zu seinem politischen Engagement. Er wird 1999 zum Genfer Stadtrat, 2001 zum Abgeordneten im Genfer Grossen Rat gewählt.
Im Jahr 2003 kehrt er als Partner zur Anwaltskanzlei MO COSTABELLE PIRKL zurück.
Mark MULLER wird 2005 in den Staatsrat des Kantons gewählt und leitet die dortige Abteilung für Bauwesen und Informationstechnologie.
In dieser Eigenschaft ist er vor allem für Baugenehmigungen, Raumplanung, öffentliche Bauvorhaben (Hoch- und Tiefbau), Wohnungsbau und Heimatschutz zuständig. Zudem führt er den Vorsitz der Immobilienstiftung für internationale Organisationen.
2011 ist er Staatsratsvorsitzender.
Im Jahr 2012 kehrt er als Partner der Anwaltskanzlei DE LA GANDARA & ASSOCIÉS zum Anwaltsberuf zurück.
Im Jahr 2017 gründet er die Anwaltskanzlei MULLER & FABJAN – Immobilienrecht gemeinsam mit Rechtsanwalt Andreas FABJAN.